Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterinformationen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jagdhundeurlaube®, Inhaberin: Josephine Schwarz, Salzburger Straße 32, 83404 Ainring, E-Mail: info@jagdhundeurlaube.de (nachfolgend „Jagdhundeurlaube“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Teilnehmer“).
(2) Gegenstand der Verträge sind insbesondere: Urlaubs- und Seminarangebote in Deutschland und Ungarn, Präsenz- und Einzeltrainings, Online-Angebote (Online-Kurse, Webinare, Live-Termine) sowie digitale und körperliche Produkte im Online-Shop.
(3) Zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 11 Tierschutzgesetz: Landratsamt Berchtesgadener Land, 83435 Bad Reichenhall.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Jagdhundeurlaube stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsumfang – keine Pauschalreise
(1) Jagdhundeurlaube schuldet ausschließlich die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Trainings-, Ausbildungs- und Betreuungsleistungen.
(2) Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise sowie Transfers sind nicht Vertragsgegenstand und nicht im Preis enthalten. Soweit Jagdhundeurlaube Unterkünfte benennt oder empfiehlt, handelt es sich um eine unverbindliche Information. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Betrieb zustande.
(3) Eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB liegt nicht vor. Jagdhundeurlaube tritt weder als Reiseveranstalter noch als Reisevermittler auf.
§ 3 Vertragsschluss – Urlaube, Seminare, Präsenz- und Einzeltrainings
(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung.
(2) Mit der Anmeldung (Formular, E-Mail oder in sonstiger Textform) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Jagdhundeurlaube die Anmeldung in Textform (in der Regel per E-Mail) bestätigt.
(4) Jagdhundeurlaube ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet.
§ 4 Vertragsschluss – Online-Shop
(1) Der Bestellvorgang läuft in folgenden Schritten ab: Auswahl des Produkts und Ablage im Warenkorb, Eingabe der Kundendaten, Auswahl der Zahlungsart, Prüfung der Bestellübersicht, verbindliche Abgabe der Bestellung durch Anklicken des Bestellbuttons.
(2) Eingabefehler können bis zur Abgabe der Bestellung jederzeit korrigiert werden, indem die Angaben im Warenkorb bzw. in der Bestellübersicht geändert oder der Vorgang abgebrochen wird.
(3) Nach Absenden der Bestellung erhält der Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt zustande mit der gesonderten Bestellbestätigung, mit der Bereitstellung des digitalen Produkts bzw. mit dem Versand der Ware, spätestens jedoch mit Bestätigung des Zahlungseingangs.
(4) Der Vertragstext wird von Jagdhundeurlaube gespeichert. Die Bestelldaten, diese AGB und die Widerrufsbelehrung werden dem Teilnehmer in Textform per E-Mail übermittelt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher nicht ausgewiesen.
(2) Im Online-Shop stehen die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Etwaige Versandkosten werden vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
(3) Für Urlaube, Seminare und Präsenztrainings erhält der Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung. 50 % des Rechnungsbetrages sind sofort fällig, der Restbetrag spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Abweichende Zahlungsziele können auf der Rechnung genannt sein und gehen dieser Regelung vor.
(4) Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(5) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei vollständigem Zahlungseingang vor Veranstaltungsbeginn.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Online-Angebote und digitale Produkte
(1) Digitale Produkte werden, soweit nicht anders angegeben, unmittelbar nach Zahlungseingang durch Bereitstellung eines Download-Links oder eines Zugangs zum Mitgliederbereich geliefert.
(2) Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(3) Für die technischen Voraussetzungen (funktionsfähiges Endgerät, Internetverbindung, aktueller Browser, geeignete Software zur Anzeige von PDF- und Videodateien) ist der Teilnehmer verantwortlich.
(4) Die Dauer des Zugangs zu Kursinhalten ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Ist keine Dauer angegeben, wird der Zugang für mindestens 12 Monate ab Bereitstellung gewährt.
§ 7 Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Diese Regelung gilt für Urlaube, Seminare sowie Präsenz- und Einzeltrainings. Eine Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail an info@jagdhundeurlaube.de) erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Stornierungserklärung bei Jagdhundeurlaube.
(2) Bezogen auf den Veranstaltungsbeginn werden folgende pauschalierte Stornierungsgebühren erhoben:
- bis 60 Tage vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr
- 59 bis 30 Tage vor Beginn: 80 % der Teilnahmegebühr
- ab 29 Tage vor Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann
(3) Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Jagdhundeurlaube kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Stornierungsgebühr entsprechend. Umgekehrt bleibt Jagdhundeurlaube der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
(4) Kann der frei gewordene Platz anderweitig besetzt werden, reduziert sich die Stornierungsgebühr auf eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 EUR. Auch insoweit bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
(5) Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Jagdhundeurlaube kann der Benennung nur aus sachlichem Grund widersprechen (insbesondere bei fehlenden Voraussetzungen des Ersatzteilnehmers oder seines Hundes). Bei wirksamer Benennung entfällt die Stornierungsgebühr; es wird eine Umbuchungspauschale von 25,00 EUR erhoben.
(6) Bei Nichterscheinen, verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung.
(7) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 8 Absage und Änderungen durch Jagdhundeurlaube
(1) Jagdhundeurlaube kann eine Veranstaltung aus gesundheitlichen, organisatorischen, witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen (insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) absagen. Bereits gezahlte Beträge werden in voller Höhe erstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Übernachtungs- oder Stornokosten Dritter, sind ausgeschlossen, soweit Jagdhundeurlaube die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und soweit nicht § 11 Abs. 2 dieser AGB etwas anderes bestimmt. Es wird empfohlen, stornofreie Unterkunftstarife zu wählen oder eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
(3) Geringfügige und für den Teilnehmer zumutbare Änderungen des Programms, des Ablaufs oder der Trainingsflächen bleiben vorbehalten, insbesondere aus Witterungs-, Wild-, Revier- oder Sicherheitsgründen.
(4) Ist die Kursleitung verhindert, kann die Veranstaltung durch eine gleichwertig qualifizierte Vertretung durchgeführt werden.
§ 9 Pflichten des Teilnehmers, Zulassung und Ausschluss
(1) Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und ausreichend geimpft ist. Bei Veranstaltungen im Ausland sind ein gültiger EU-Heimtierausweis und ein wirksamer Tollwutimpfschutz erforderlich. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Vertragsschluss unaufgefordert und wahrheitsgemäß mitzuteilen, ob sein Hund
- bereits Menschen oder Tiere gebissen oder angegriffen hat oder Aggressions-, Angst- oder Ressourcenverteidigungsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren zeigt,
- behördlich als gefährlicher Hund eingestuft ist, einer Rasseliste unterfällt oder Auflagen wie Leinen-, Maulkorbzwang oder Wesenstest unterliegt,
- an Erkrankungen, Schmerzzuständen, Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten leidet, die die Teilnahme oder die Sicherheit beeinträchtigen können,
- läufig ist oder voraussichtlich während der Veranstaltung läufig wird.
(3) Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben nach Absatz 2 berechtigen Jagdhundeurlaube, den Teilnehmer und seinen Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(4) Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Anordnungen zu Leinen-, Maulkorb- und Abstandsgeboten, zu Sicherheitsabständen sowie zum Umgang mit Wild, Wasser, Fahrzeugen und Schusswaffen.
(5) Der Hund ist außerhalb der von der Kursleitung freigegebenen Übungssequenzen anzuleinen und jederzeit unter sicherer Kontrolle zu halten. Der Teilnehmer bleibt während der gesamten Veranstaltung Halter und verantwortliche Aufsichtsperson seines Hundes.
(6) Jagdhundeurlaube ist berechtigt, Teilnehmer und Hunde jederzeit ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen, wenn
- von Mensch oder Hund eine Gefahr für andere Personen oder Tiere ausgeht,
- Anweisungen der Kursleitung wiederholt oder in schwerwiegender Weise nicht befolgt werden,
- der Teilnehmer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten steht,
- tierschutzwidrig oder gewaltsam mit einem Hund umgegangen wird,
- der Ablauf der Veranstaltung nachhaltig gestört wird.
Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Ansprüche von Jagdhundeurlaube auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens bleiben unberührt.
§ 10 Haftung des Teilnehmers für seinen Hund, Versicherungspflicht, Freistellung
Grundsatz: Angriffe und Verletzungen durch einen Hund werden ausschließlich vom Halter dieses Hundes reguliert.
Verletzt ein Hund während einer Veranstaltung einen Menschen oder ein anderes Tier – insbesondere durch Beißen, Anspringen, Umreißen oder Angreifen – oder beschädigt er fremdes Eigentum, trägt der Halter dieses Hundes den gesamten daraus entstehenden Schaden allein. Dies gilt unabhängig davon, ob den Halter ein Verschulden trifft, ob der Hund angeleint war, ob die Kursleitung den Hund im betreffenden Moment geführt oder betreut hat, und ob sich der Vorfall während einer Übung, in einer Pause, auf dem Trainingsgelände oder auf dem Weg dorthin ereignet. Jagdhundeurlaube reguliert Schäden, die durch Hunde von Teilnehmern verursacht werden, nicht und ist insoweit nicht Anspruchsgegner. Geschädigte wenden sich unmittelbar an den Halter und dessen Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
(1) Der Teilnehmer haftet als Tierhalter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Schäden
- bei Josephine Schwarz persönlich sowie bei Mitarbeitern, Helfern, Trainern und sonstigen Beauftragten von Jagdhundeurlaube – insbesondere bei Biss-, Anspring-, Umreiß- oder Angriffsverletzungen sowie bei Verletzungen, die beim Trennen von Hunden entstehen,
- bei anderen Teilnehmern, deren Begleitpersonen und deren Hunden,
- an Trainingsflächen, Revieren, Gewässern, Ausrüstung, Fahrzeugen, Unterkünften und sonstigem Eigentum,
- bei Dritten, etwa Jagdausübungsberechtigten, Grundstückseigentümern, Beherbergungsbetrieben oder unbeteiligten Passanten.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Veranstaltung eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten und den Versicherungsnachweis auf Verlangen vorzulegen. Der Versicherungsschutz muss folgende Risiken umfassen:
- Schäden an fremden Hütern und Hundeführern (sogenannte Hüteschäden) – auch für den Fall, dass der Hund vorübergehend von der Kursleitung oder einer anderen Person geführt oder betreut wird,
- Schäden im Ausland innerhalb der Europäischen Union, sofern die Veranstaltung außerhalb Deutschlands stattfindet (z. B. Ungarn),
- Schäden im Rahmen jagdlicher Ausbildung, Jagdhundeprüfungen und jagdlicher Ausübung, soweit einschlägig,
- Schäden durch das Mitführen mehrerer Hunde, soweit einschlägig.
(3) Wichtiger Hinweis: Zahlreiche Tierhalter-Haftpflichtversicherungen schließen Schäden an Hütern und Hundeführern ganz aus oder decken sie nur eingeschränkt ab. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Versicherungsschutz vor Veranstaltungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen und erforderlichenfalls anzupassen oder zu erweitern.
(4) Ein fehlender, gekündigter oder unzureichender Versicherungsschutz berechtigt Jagdhundeurlaube zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Haftung des Teilnehmers nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt und ist der Höhe nach nicht auf eine Versicherungssumme begrenzt.
(5) Der Teilnehmer stellt Jagdhundeurlaube sowie deren Mitarbeiter, Helfer und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des Verhaltens seines Hundes gegen diese geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Schaden von Jagdhundeurlaube vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(6) Übernimmt die Kursleitung den Hund vorübergehend zu Ausbildungs- oder Demonstrationszwecken, geschieht dies im Interesse und auf Veranlassung des Teilnehmers. Im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander verbleibt die Haftung für durch den Hund verursachte Schäden beim Teilnehmer als Halter; eine Haftungsübernahme als Tieraufseher im Sinne des § 834 BGB ist damit nicht verbunden. Die Haftung von Jagdhundeurlaube für eigenes vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten nach § 11 dieser AGB bleibt unberührt.
(7) Führen mehrere Personen einen Hund gemeinsam, haften sie als Gesamtschuldner.
(8) Schadensfälle sind der Kursleitung unverzüglich anzuzeigen und gemeinsam zu dokumentieren.
§ 11 Haftung von Jagdhundeurlaube
(1) Trainings, Seminare und Urlaube finden im Gelände, in Revieren, an Gewässern und im Umfeld anderer Hunde statt. Damit sind typische Risiken verbunden, etwa unebenes Gelände, Witterungseinflüsse, Wildkontakt sowie das Verhalten fremder Hunde. Der Teilnehmer nimmt in Kenntnis dieser Risiken teil und hat für zweckmäßige Kleidung, geeignete Ausrüstung und eigene Umsicht zu sorgen.
(2) Jagdhundeurlaube haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen – auch bei einfacher Fahrlässigkeit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Jagdhundeurlaube ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Helfer und Erfüllungsgehilfen von Jagdhundeurlaube.
(6) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(7) Jagdhundeurlaube schuldet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der Ausbildungseinheiten, nicht jedoch einen bestimmten Ausbildungs-, Trainings- oder Prüfungserfolg. Ein Anspruch auf das Bestehen einer Prüfung (z. B. VJP, HZP, Verbandsprüfungen) oder auf ein bestimmtes Verhalten des Hundes besteht nicht.
(8) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände wird nicht gehaftet, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt.
(9) Für Leistungen Dritter, insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Transfer und Revierbereitstellung, haftet Jagdhundeurlaube nicht; es wird auf § 2 dieser AGB verwiesen.
(10) Schäden, die durch Hunde von Teilnehmern verursacht werden, fallen ausschließlich unter § 10 dieser AGB. Eine Haftung oder Schadensregulierung durch Jagdhundeurlaube findet insoweit nicht statt.
§ 12 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Teilnehmer dürfen Bild-, Video- und Tonaufnahmen anderer Teilnehmer, der Kursleitung sowie der Trainingsinhalte nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen anfertigen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Aufnahmen der Trainingsinhalte ist ohne Zustimmung von Jagdhundeurlaube untersagt.
(2) Jagdhundeurlaube fertigt während der Veranstaltungen Foto-, Video- und Tonaufnahmen an. Eine Nutzung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, für Marketing- und Werbezwecke (Website, Social Media, Newsletter, Printmedien) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen und freiwilligen Einwilligung des Teilnehmers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und §§ 22 f. KunstUrhG.
(3) Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. Sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@jagdhundeurlaube.de widerrufen werden (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bereits ausgelieferte Printmedien und durch Dritte weiterverbreitete Inhalte können technisch nicht zurückgeholt werden.
(4) Ein Anspruch auf Vergütung für die Nutzung besteht nicht.
(5) Aufnahmen, auf denen keine Personen erkennbar sind (z. B. reine Hunde- oder Landschaftsaufnahmen), sind von Absatz 2 nicht erfasst.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Seminarunterlagen, Skripte, PDF-Produkte, Videos, Audios, Grafiken und sonstige Inhalte von Jagdhundeurlaube sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum eigenen, privaten Gebrauch.
(3) Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverkauf sowie jede kommerzielle Nutzung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jagdhundeurlaube untersagt. Gleiches gilt für die Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Angeboten.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
14.1 Kein Widerrufsrecht bei terminierten Veranstaltungen
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere Urlaube, Gruppenseminare, Präsenztrainings, Einzeltrainings sowie Live-Termine mit festgelegtem Datum. Für diese Buchungen gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach § 7 dieser AGB.
14.2 Widerrufsrecht bei Shop-Bestellungen, digitalen Inhalten und terminunabhängigen Leistungen
Für Bestellungen im Online-Shop, für digitale Produkte sowie für Leistungen ohne festgelegten Termin gilt die folgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten) beziehungsweise ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat (bei Warenlieferungen).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Josephine Schwarz – Jagdhundeurlaube®
Salzburger Straße 32
83404 Ainring
E-Mail: info@jagdhundeurlaube.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Warenlieferungen gilt zusätzlich: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei Dienstleistungen gilt zusätzlich: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Josephine Schwarz – Jagdhundeurlaube®
Salzburger Straße 32
83404 Ainring
E-Mail: info@jagdhundeurlaube.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________________
Name des/der Verbraucher(s): _____________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________
Datum: _____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Datenschutz
(1) Jagdhundeurlaube verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Angaben zum Hund, Zahlungsdaten) zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Verträge auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister, Versanddienstleister, Kooperationspartner vor Ort) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
(4) Ausführliche Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung. Kontakt in Datenschutzfragen: Josephine Schwarz, Salzburger Straße 32, 83404 Ainring, E-Mail: info@jagdhundeurlaube.de.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Jagdhundeurlaube ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Jagdhundeurlaube. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: August 2026
