Zwangsapport beim Jagdhund: was die Methode ist und was rechtlich gilt

Weimaraner apportiert einen Hasen über ein abgeerntetes Feld in Ungarn

Über den Zwangsapport wird in Jägerkreisen entweder gar nicht gesprochen oder sehr laut. Dazwischen liegt wenig. Diese Seite versucht das Dazwischen: Was die Methode ist, warum sie sich hält, was rechtlich gilt, was die Forschung hergibt – und was davon belegt ist und was nicht.

„Ob das wirkt, ist nicht die Frage. Es wirkt. Die Frage ist, was dabei nebenbei mitgelernt wird.“

Das Wichtigste in Kürze

  • Erst die Begriffsfrage. Manche nennen schon jedes verbindliche Durcharbeiten Zwang. Hier geht es um die enge Bedeutung: eine Ausbildung, die mit Schmerz arbeitet.
  • Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein ausdrückliches Verbot. § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung untersagt Stachelhalsbänder „oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel“ in der Ausbildung – ohne Erheblichkeitsschwelle.
  • „Ohrzwang“ und „Ohrenzwang“ sind zwei verschiedene Dinge. In der Jägersprache und beim Tierarzt ist Ohrenzwang eine Ohrentzündung, keine Ausbildungsmethode. Die Verwechslung ist verbreiteter, als man denkt.
  • Der Druck kommt aus der Prüfungsordnung. In der VGP hängen bis zu neun Fachwertziffern am Bringen. Ein Hund, der nicht sicher bringt, fällt durch.
  • JGHV, DJV und VDH äußern sich nicht dazu. Keine Ordnung, keine Richtlinie, kein Positionspapier nennt den Zwangsapport – weder befürwortend noch ablehnend.
  • Es gibt keine einzige Studie zum Zwangsapport selbst. Was vorliegt, betrifft Stromreizgeräte und aversives Training allgemein. Die Übertragung ist eine Analogie, kein Beweis.
Inhalt dieses Artikels
  1. Was mit Zwangsapport gemeint ist
  2. Ohrzwang oder Ohrenzwang: ein folgenreicher Irrtum
  3. Warum sich die Methode hält: der Prüfungsdruck
  4. Die Rechtslage, die kaum jemand kennt
  5. Was die Verbände sagen
  6. Was die Forschung hergibt – und was nicht
  7. Das Argument der Befürworter, ernst genommen
  8. Wie ich stattdessen arbeite

Was mit Zwangsapport gemeint ist

Vorweg eine Unterscheidung, ohne die jede Diskussion darüber im Kreis läuft: Das Wort Zwang wird eng und weit gebraucht. Weit gefasst nennen manche schon das verbindliche Durcharbeiten eines sicheren Apports Zwang – also jeden Nachdruck, der dem Hund die Entscheidung abnimmt. Eng gefasst meint Zwang ein bestimmtes Lernsystem, das mit Schmerz arbeitet. Auf dieser Seite geht es um die enge Bedeutung. Wer die weite verwendet, spricht über etwas anderes, und genau daran reden Befürworter und Kritiker regelmäßig aneinander vorbei.

Zwang ist in der klassischen Jagdhundeausbildung ein Fachbegriff, kein Schimpfwort. Gemeint ist ein Lernsystem: Es wird ein unangenehmer Reiz gesetzt, und der Hund kann ihn durch die gewünschte Handlung beenden. Beim Apport heißt das konkret, dass ein Schmerzreiz genau in dem Moment aufhört, in dem der Hund den Fang öffnet und das Apportel aufnimmt.

Die klassischen Hilfsmittel dafür sind das Umdrehen oder Kneifen des Behangs, die Stachel- oder Korallenhalsung und in neuerer Zeit Geräte mit Stromimpuls. Der Hundeausbilder Uwe Heiss beschreibt die traditionelle Technik in WILD UND HUND als „Behang-Kneifen, bis der Hund den Fang öffnet“.

Bemerkenswert an der Quellenlage ist, was fehlt. Eine zusammenhängende, schrittweise Anleitung zum klassischen Zwangsapport findet sich in der zugänglichen deutschsprachigen Fachliteratur praktisch nicht. Beschrieben wird die Methode fast nur von Leuten, die sich von ihr abgrenzen. Der Revierjagdmeister Sascha Schmitt etwa erklärt seinen eigenen Weg mit dem Satz: „Das bedeutet nicht Zwangsapport im klassischen Sinne. Dem Hund werden keine Behänge umgedreht.“ Die naheliegendste historische Primärquelle wäre das Kapitel „Die Parforce-Dressur“ in Oberländers „Die Dressur und Führung des Gebrauchshundes“ – ein Buch von 1919, das antiquarisch nachweisbar, online aber nicht lesbar ist.

Merke

Zwei Begriffe, die häufig mitgenannt werden, halten der Prüfung nicht stand. „Pfotenzwang“ beziehungsweise „Zehenzwang“ ist in der deutschsprachigen Fachliteratur nicht belegt – die einzige Fundstelle stammt aus Tierrechtskreisen und stützt sich dort auf eine Fernsehsendung. Auch „Apportierzwang“ und „Zwangskurs“ sind keine etablierten Fachbegriffe. Wer sie benutzt, sollte wissen, dass er umschreibt.

Ohrzwang oder Ohrenzwang: ein folgenreicher Irrtum

Hier liegt eine Verwechslung, über die jeder stolpert, der zu dem Thema recherchiert. Ohrenzwang ist eine Krankheit. In der Jägersprache und in der Veterinärmedizin bezeichnet das Wort die Entzündung des äußeren Gehörgangs, die Otitis externa. Der Bundesverband für Tiergesundheit führt sie unter genau diesem Namen, und die Deutsche Jagdzeitung hat 2014 einen Fachartikel darüber veröffentlicht, in dem es ausschließlich um Ohrentzündungen geht.

Das ist keine Wortklauberei, sondern hat praktische Folgen. Wer „Ohrzwang“ in eine Suchmaschine eingibt, bekommt Krankenkassen, HNO-Ärzte und tierärztliche Dermatologie – und keinen einzigen Treffer zur Ausbildungsmethode. Wer also im Gespräch oder im Forum von Ohrenzwang liest, sollte kurz prüfen, wovon die Rede ist. Die Methode heißt in der jagdlichen Praxis eher schlicht „den Behang umdrehen“.

Warum sich die Methode hält: der Prüfungsdruck

Es hilft wenig, über Zwangsapport zu reden, ohne die Ursache zu benennen. Die Ursache steht in der Prüfungsordnung. Bringen ist kein Nebenfach, sondern über die gesamte Prüfung verteilt und mehrfach gewichtet.

Bringfächer in der Verbandsgebrauchsprüfung und ihre Fachwertziffern
Fach Fachwertziffer
Fuchsschleppe 5
Hasen- oder Kaninchenschleppe 4
Bringen von Fuchs über Hindernis 3
Verlorensuchen im Wasser 3
Verlorensuchen Federwild 3 bis 4
Bringen von Fuchs auf Schleppe 2
Bringen von Hase oder Kaninchen 2
Bringen von Ente 2
Bringen von Federwild 2

In der Herbstzuchtprüfung kommt dazu, dass die „Art des Bringens“ eigens benotet wird. Und die Brauchbarkeitsprüfungen der Länder verlangen das Bringen ebenfalls – in Bremen etwa als eine von fünf Prüfungskategorien, geprüft auf Haar- und Federwildschleppe sowie an frei verlorenem Federwild.

Daraus entsteht eine Lage, die man nüchtern beschreiben muss: Wer einen brauchbaren Hund im Revier führen will, kommt am sicheren Bringen nicht vorbei. Ein Hund, der zögert, fällt durch. Der Druck ist real, und er erklärt, warum eine Methode überlebt, die niemand gern erklärt.

Was dabei oft übersehen wird: Keine Prüfungsordnung und kein Landesjagdgesetz schreibt eine Ausbildungsmethode vor. Verlangt wird ein Ergebnis. Wie es zustande kommt, steht nirgends. Der Weg dorthin ist eine freie Entscheidung – und damit auch eine, für die man geradesteht.

Die Rechtslage, die kaum jemand kennt

Die meisten Diskussionen zum Zwangsapport drehen sich um das Tierschutzgesetz und seine Erheblichkeitsschwelle. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr die entscheidende Norm.

Merke

§ 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung, in Kraft seit dem 1. Januar 2022:
„Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

Entscheidend ist, was hier nicht steht: kein „erheblich“, keine Abwägung, keine Ausnahme für jagdliche Zwecke. Die Bundestierärztekammer hat dazu festgehalten, dass das Verbot ausnahmslos für alle Hunde gilt, sogar für Diensthunde.

Das Tierschutzgesetz gilt daneben weiter. Einschlägig ist dort § 3 Satz 1 Nummer 5: Es ist verboten, ein Tier auszubilden, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat 2019 in einem Verfahren gegen eine Hundetrainerin klargestellt, dass Ausbildungszwecke keine erheblichen Leiden rechtfertigen und die Norm sicherstellen soll, dass Ausbildung „stets mit maßvollen Mitteln“ erfolgt. Für Geräte mit Stromimpuls gilt zusätzlich § 3 Nummer 11, und dort hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2006 entschieden, dass es auf die generelle Eignung des Geräts ankommt und nicht darauf, wie sorgfältig jemand damit umgeht.

Rechtslage im deutschsprachigen Raum
Land Norm Was sie sagt
Deutschland § 2 Abs. 5 TierSchHuV Verbot schmerzhafter Mittel in der Ausbildung, ohne Erheblichkeitsschwelle
Deutschland § 3 Satz 1 Nr. 5 TierSchG Verbot der Ausbildung mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden
Österreich § 5 Abs. 2 Z 3 TSchG Verbot von Stachel- und Korallenhalsbändern sowie aller Mittel, die „durch Härte oder durch Strafreize“ wirken
Schweiz Art. 73 und 76 TSchV Verbot von Stachelhalsbändern und übermäßiger Härte; Hilfsmittel dürfen keine erheblichen Schmerzen zufügen

Die österreichische Formulierung ist die weiteste von allen. Sie verbietet nicht nur bestimmte Geräte, sondern jedes Hilfsmittel, das darauf abzielt, Verhalten „durch Härte oder durch Strafreize“ zu beeinflussen. Jagdhunde sind in den Ausnahmen ausdrücklich nicht genannt.

Was ich nicht behaupte

Zu „Zwangsapport“ oder „Ohrzwang“ gibt es, soweit öffentlich einsehbar, keine einzige deutsche Gerichtsentscheidung. Die genannten Urteile betreffen Schläge in der Hundeausbildung und Stromreizgeräte. Wie ein Gericht den Griff in den Behang bewerten würde, ist offen. Ich nenne hier die Normen und die Rechtsprechung zu benachbarten Fällen – keine Prognose für den Einzelfall und keine Rechtsberatung.

Was die Verbände sagen

Nichts. Und das ist die Information.

Ich habe für diese Seite die Prüfungsordnungen des JGHV, die Übersicht seiner Satzungen und Ordnungen, den Fragenkatalog zum Sachkundenachweis 2025, die DJV-Position zur Jagdhundeausbildung vom Juni 2025 und die Positionspapiere des VDH durchgesehen. Der Begriff Zwangsapport kommt in keinem dieser Dokumente vor. Weder befürwortend noch ablehnend.

Das Einzige, was die Prüfungsordnungen zum Thema sagen, betrifft den Prüfungstag selbst: Das Führen von Hunden mit Dressurhilfsmitteln oder deren Attrappen ist auf der Prüfung nicht zulässig. Über die Ausbildung davor sagt das nichts.

Der DJV formuliert in seiner Position vom 21. Juni 2025 eine Verhältnismäßigkeitsregel: Die angewendeten Mittel müssten „dem Naturell des Hundes entsprechen“ und „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein. Dazu bekennt er sich zu einer Ausbildung, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Konkret wird es nicht.

Auch im Fragenkatalog zur Jägerprüfung taucht das Thema nicht auf. In Baden-Württemberg werden als Hilfsmittel der Jagdhundeausbildung Fährtenschuh, Apportierbock, Feldleine, Mauspfeifchen und Hasenklage genannt. Zwangsmittel kommen dort nicht vor.

Was die Forschung hergibt – und was nicht

Hier muss ich eine Einschränkung an den Anfang stellen, die in dieser Debatte fast immer fehlt: Es gibt keine Studie zum Zwangsapport. Keine. Was vorliegt, untersucht Stromreizgeräte und aversive Trainingsmethoden allgemein. Wer daraus etwas über den Griff in den Behang ableitet, zieht eine Analogie. Die kann richtig sein, ein Beweis ist sie nicht.

Was die vorliegenden Arbeiten zeigen:

Schilder und van der Borg (2004) werteten in Applied Animal Behaviour Science 107 Stromreize an 32 Hunden im Schutzdienst per Videoanalyse aus. Die Hunde zeigten unmittelbar geduckte Körperhaltung, hohes Jaulen, Meideverhalten, umgerichtete Aggression und Zungenspiel. Der bemerkenswerte Befund war der zweite: Die geschockten Hunde waren nicht nur auf dem Übungsplatz gestresster als die Kontrollgruppe, sondern auch im Park.

Vieira de Castro und Kollegen (2020) verglichen in PLOS ONE 92 Hunde aus drei Schultypen und kombinierten Videoanalyse, Speichelcortisol und einen Cognitive-Bias-Test. Die Hunde aus aversiv arbeitenden Schulen zeigten mehr stressassoziiertes Verhalten, hechelten häufiger und hatten höhere Cortisolwerte nach dem Training.

China, Mills und Cooper (2020) verglichen in Frontiers in Veterinary Science 63 Hunde mit Rückrufproblemen in drei Gruppen. Die Gruppe mit reiner Positivverstärkung reagierte auf einmalige Kommandos signifikant besser; in der Gehorsamsquote gab es keinen Unterschied zwischen den Gruppen. Fazit der Autoren: Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Stromreiztraining nötig sei.

Herron und Kollegen (2009) befragten 140 Hundehalter. Auf das gewaltsame Herausnehmen eines Gegenstands aus dem Fang reagierten 39 Prozent der Hunde aggressiv. Das ist die Studie, die dem Apport am nächsten kommt – und selbst sie untersucht etwas anderes.

Merke

Was aus diesen Arbeiten folgt, ist bescheidener, als beide Lager es hätten: Aversive Methoden erzeugen messbar Stress, und dieser Stress bleibt nicht auf die Trainingssituation beschränkt. Ob und wie stark das auf den klassischen Zwangsapport zutrifft, hat niemand untersucht.

Das Argument der Befürworter, ernst genommen

Es wäre bequem, die Gegenseite als rückständig abzutun. Dafür ist das Argument zu ernst.

Es lautet: Nur der Zwangsapport führt zu absoluter Bringtreue. Uwe Heiss, der selbst Korallenhalsungen und Behang-Kneifen ablehnt, formuliert es genau so. Dahinter steht ein Tierschutzgedanke, der sich nicht wegwischen lässt: Ein Hund, der bei der Nachsuche im entscheidenden Moment nicht bringt, verlängert das Leiden eines kranken Stücks. Wer das erlebt hat, argumentiert nicht theoretisch.

Ein zweites Argument kommt aus der Praxis und ist ebenfalls ehrlich: Wer den freudigen Apport im ersten Lebensjahr versäumt hat, steht später vor einem Hund, bei dem der leichte Weg verbaut ist. In dieser Lage nach dem härteren Mittel zu greifen, ist nachvollziehbar – auch wenn es die Versäumnisse der Vormonate nicht heilt.

Was ich diesen Argumenten entgegenhalte, ist kein Gegenargument im gleichen Register, sondern eine Beobachtung: Ein Hund, der arbeitet, um etwas Unangenehmes zu beenden, arbeitet unter Anspannung. Anspannung ist genau der Zustand, in dem die Nase schlechter wird, das Tempo steigt und der Hund im entscheidenden Moment nicht nachfragt. Auf der Nachsuche, also dort, wo das Bringtreue-Argument hergeholt wird, ist das die teuerste aller Eigenschaften.

Wie ich stattdessen arbeite

Ich arbeite nicht mit Strafreizen. Kein Strom, keine umgedrehten Behänge. Was ich stattdessen tue, ist den Apport sehr früh aufzubauen, freudig und spielerisch, lange bevor daraus eine Anforderung wird.

Das heißt ausdrücklich nicht, dass bei mir nichts verlangt wird. Es wird diskutiert, Unsicherheiten werden abgebaut, Zuverlässigkeit wird hergestellt – und das verbindlich. Nur braucht es dafür keine Gewalt. Der Gehorsam, der so entsteht, hält auch dann, wenn ich nicht danebenstehe.

Und weil das regelmäßig durcheinandergeht: Wer sehr früh im Training zu Schmerzreizen greift, löst damit kein schwieriges Problem. In dieser Phase ist der freudige Aufbau nämlich am leichtesten. Wer dort zur Gewalt greift, trifft keine harte Entscheidung – er zeigt, dass er den einfachen Weg nicht kennt.

Noch einmal etwas anderes ist es, wenn jemand als Ausbilder Zwangsmethoden pauschal weiterempfiehlt: jedem Hund, jedem Führer, als Standardweg. Dann geht es nicht mehr um einen Einzelfall, an dem jemand verzweifelt. Dann fehlt das Handwerk.

„Wer Gewalt einfach jedem empfiehlt, hat von Hundeausbildung so viel Ahnung wie ich von Atomphysik.“

Konkret liegt der Unterschied im Aufbau. Wer im ersten Lebensjahr Zutragen und Tauschen zur Selbstverständlichkeit macht, hat später kein Apportproblem zu lösen. Wer die Übergabe als eigene Übung behandelt statt als Anhängsel des Bringens, bekommt einen Hund, der ruhig hält statt zu knautschen. Und wer die Stufen sauber durchgeht – Dummy, Fellapportel, Trockenwild, kaltes Wild, warmes Wild –, überspringt nicht die Stelle, an der es später auseinanderfällt.

Damit bin ich nicht allein. Anton Fichtlmeier lehnt Zwangsapporte ausdrücklich ab und arbeitet mit einem Tauschkonzept unter dem Leitsatz „Kommunizieren vor Konditionieren“. Sascha Schmitt baut das ruhige Halten über Handgewöhnung, Lederhandschuh und Trageübungen auf, ausdrücklich ohne Behang-Umdrehen. Alexander Zindler beschreibt einen vierstufigen Weg über verschiedene Aufnahmehöhen bis zum erlegten Wild. Es gibt diese Wege, sie sind beschrieben, und sie sind nicht neu.

Wie der Aufbau konkret aussieht, habe ich an anderer Stelle ausführlich aufgeschrieben: Apportieren beim Jagdhund – der Aufbau Schritt für Schritt.

Fragen & Antworten

Ist Verbindlichkeit nicht auch schon Zwang?

Das hängt davon ab, wen du fragst – und daran hängen die meisten Missverständnisse in dieser Debatte. Wer den Begriff weit fasst, nennt jedes verbindliche Durcharbeiten Zwang. Wer ihn eng fasst, meint eine Ausbildung, die mit Schmerz arbeitet. Ich halte die enge Bedeutung für die brauchbare. Ein Hund, mit dem diskutiert wird, bei dem Unsicherheiten abgebaut und Zuverlässigkeit hergestellt wird, erlebt Verbindlichkeit. Ein Hund, dem der Behang umgedreht wird, erlebt Schmerz. Das ist nicht dasselbe, und es sollte auch nicht dasselbe Wort dafür geben.

Ist Zwangsapport in Deutschland verboten?

Die Methode als solche ist nicht namentlich verboten. Verboten ist seit dem 1. Januar 2022 nach § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung die Verwendung von Stachelhalsbändern „oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln“ bei der Ausbildung – ohne Erheblichkeitsschwelle und ohne jagdliche Ausnahme. Ob der Griff in den Behang darunter fällt, hat noch kein Gericht entschieden. Eine Rechtsberatung ist das hier nicht; im Zweifel fragst du einen Anwalt für Tierschutzrecht.

Verlangt eine Prüfung den Zwangsapport?

Nein. Keine Prüfungsordnung und kein Landesjagdgesetz schreibt eine Ausbildungsmethode vor. Verlangt wird das Ergebnis: ein Hund, der zuverlässig bringt. Auf der Prüfung selbst sind Dressurhilfsmittel und deren Attrappen sogar ausdrücklich untersagt.

Mein Hund ist zwei Jahre alt und bringt unzuverlässig. Ist der Zug abgefahren?

Nein, es dauert nur länger. Der Aufbau läuft dann rückwärts: Finde die Stufe, die tatsächlich sitzt, und baue von dort neu auf. Meist liegt die Lücke nicht beim Bringen, sondern beim ruhigen Halten oder beim Rückweg. Beides lässt sich getrennt und ohne Wild trainieren.

Was ist der Unterschied zwischen Ohrzwang und Ohrenzwang?

Ohrenzwang ist in der Jägersprache und in der Veterinärmedizin eine Entzündung des äußeren Gehörgangs, also eine Krankheit. Die Ausbildungsmethode, bei der dem Hund der Behang umgedreht oder gekniffen wird, wird umgangssprachlich ebenfalls Ohrzwang genannt. Bei Suchanfragen und in Forendiskussionen führt das regelmäßig aneinander vorbei.

Gibt es Studien, die den Zwangsapport untersucht haben?

Nein, keine einzige. Was es gibt, sind Untersuchungen zu Stromreizgeräten und zu aversivem Training allgemein – unter anderem Schilder und van der Borg 2004, Herron und Kollegen 2009, China, Mills und Cooper 2020 sowie Vieira de Castro und Kollegen 2020. Sie zeigen übereinstimmend messbaren Stress, der über die Trainingssituation hinaus anhält. Auf den Zwangsapport übertragen ist das eine Analogie, kein Nachweis.

Was sagt der JGHV dazu?

Nichts. Weder die Prüfungsordnungen noch die Satzungen, Ordnungen oder der Sachkunde-Fragenkatalog erwähnen den Zwangsapport. Dasselbe gilt für DJV und VDH. Der DJV formuliert in seiner Position vom Juni 2025 lediglich, die Mittel müssten „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein.

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Josi Schwarz mit Jagdhundewelpe

Josi Schwarz zählt zu den führenden Jagdhundeexpertinnen im DACH-Raum – Jägerin, Hundetrainerin, Leistungsrichterin im VBJ, fast 20 Jahre Erfahrung und vier eigene Jagdhunde, zu Hause im Berchtesgadener Land. In ihren Trainingsurlauben in Oberbayern und Ungarn arbeitet sie mit Jägern und Nichtjägern – mit System statt Lautstärke. Mehr über Josi →

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